Kosten


Einzelsitzung
50 Minuten € 105,–

Rückverrechnung mit der Krankenkasse
Da ich eine von der Sozialversicherung anerkannte Psychotherapeutin bin, haben Sie die Möglichkeit, meine Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Von der Wiener Gebietskrankenkassa werden ab 1. September 2018 pro Einzelsitzung (50 Minuten) € 28,- rückvergütet.

Opfer von Verbrechen haben Anspruch auf Rückvergütung durch das Bundessozialamt.
Psychotherapiekosten können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.